Elektro-Moser

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Ortschaft8472 Seuzach

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Elektrokontrollen

Periodische Kontrollen

Sicher haben Sie sich schon Gedanken über die Sicherheit der elektrischen Installationen gemacht. Abgenutzte oder defekte Installationen können die Sicherheit von Personen gefährden oder Brände verursachen.

Als unabhängiges Kontrollorgan erstellen unsere Elektrokontrolleure für Eigentümer, Verwaltungen oder Firmen aussagekräftige Expertisen mit Mess- und Prüfprotokoll (M+P) sowie den Sicherheitsnachweis (SiNa).

Als Eigentümer einer Liegenschaft sind Sie gesetzlich verpflichtet, die elektrisch erschlossenen Räume periodisch kontrollieren zu lassen.

Im Wohnbereich beträgt der Zeitabstand zwischen den periodischen Kontrollen 20 Jahre, in Ausnahmefällen sogar nur 5 Jahre. Ebenso muss bei Handänderung einer Liegenschaft eine Elektrokontrolle durchgeführt werden, falls die letzte Kontrolle länger als 5 Jahre her ist.

In der Industrie und dem Gewerbe ist die Abnutzung grösser, daher beträgt der Zeitabstand zwischen den Elektrokontrollen 10, 5 oder teilweise 3 Jahre, je nach Arbeitsumgebung.

Für Kontrollen von Ein- und Mehrfamilienhäusern wenden wir Pauschalen an, welche es Ihnen erlauben, die zu erwartenden Kosten selber zu berechnen (siehe Konditionen).

Gewerbe und Industrie rechnen wir nach aufgewendeten Stunden ab.

Vorgehen

Lassen Sie uns die Aufforderung des zuständigen Elektrizitätswerkes zukommen. Aus diesen Unterlagen entnehmen wir alle Daten, welche wir vor einer Kontrolle benötigen und ev. für weitere Abklärungen brauchen. Notieren Sie auf diesen Unterlagen, wen wir für eine Terminvereinbarung kontaktieren sollen. Die Unterlagen können Sie uns per Post oder auch per Mail zustellen.

In der Regel warten wir noch 2 Wochen, bis wir telefonisch Kontakt aufnehmen, da nicht selten für mehrere Häuser an derselben Strasse zur gleichen Zeit Aufforderungen verschickt werden.

Sie helfen uns sehr, wenn wir am Kontrolltag einfachen Zugang zu sämtlichen Steckdosen erhalten. Ebenso ist mit kurzzeitigen Stromausfällen zu rechnen, was den Gebrauch von IT-Geräten erschwert.

Bei Fragen nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf.

Schlusskontrollen

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Elektroinstallationen ein erstes Mal nach der Erstellung, aber sicher vor der Übergabe an den Eigentümer kontrolliert werden. Nur so kann eine sichere und gefahrenfreie Installation sichergestellt werden.

Es ist für Eigentümer wie für Elektrounternehmen vorteilhaft, solche Schlusskontrollen einer neutralen Kontrollunternehmung wie der Firma Elektro-Moser zu übertragen. Die Schlusskontrollen werden von spezialisierten und unabhängigen Fachleuten vorgenommen.

Bei Drittfirmen geniessen wir das volle Vertrauen für diese Schlusskontrolle.

Wir erstellen die Mess- und Prüfprotokolle sowie den Sicherheitsnachweis (SiNa) über die kontrollierte Anlage.

Abnahmekontrollen

Bei Elektroinstallationen im Gewerbe ist der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme der Elektroinstallation (Schlusskontrolle) noch eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchführen zu lassen.

Dieses 4-Augen-Kontrollsystem soll die Qualität der Installation verbessern und natürlich Fehlern vorbeugen.

Vielfach erfolgt die Vergabe dieser Arbeit nach Rücksprache des Kunden durch den Elektroinstallateur.

Da wir selber keine Installationen ausführen, stehen wir auch nicht in Konkurrenz zu anderen Installateuren und können so die Abnahmekontrolle für den Elektroinstallateur wie auch für den Eigentümer unabhängig und seriös ausführen.

Gerätekontrollen

Das Prüfen von elektrischen Betriebsmitteln ist seit 2015 vorgeschrieben. Im gewerblichen und industriellen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Als umsichtige Privatperson können Sie natürlich zum Schutz Ihrer Familie ebenfalls sämtliche Geräte auf Ihren Personen- und Sachenschutz bei uns testen lassen.

Es handelt sich dabei um Geräte, die bereits auf dem Markt sind und die aufgrund von Instandsetzungsarbeiten oder im Rahmen der Wiederholungsprüfung geprüft werden. Nach Art. 3 VUV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Er hat dies in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.

Kontrollperioden

Die Zeitabstände solcher periodischer Geräteprüfungen betragen:

Vorgehen

Als Unternehmer oder Privatperson können Sie uns Ihre Geräte und Apparate zur Kontrolle nach vorgängiger Absprache vorbeibringen und wir prüfen diese dann sofort in unserem Labor.

Wir können alternativ die Geräte bei Ihnen vor Ort (bspw. auf der Baustelle, im Büro oder in der Schule) prüfen.

Jedes Gerät wird durch verschiedene vorgeschriebene Messverfahren kontrolliert und schriftlich protokolliert.

Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Gabriel Moser

Gabriel Moser
Inhaber und Geschäftsführer

Elektro-Moser
Gartenstrasse 4 · 8472 Seuzach

Elektro-Moser
Voa davos Lai 27 · 7078 Lenzerheide

ELITE Electro-Partner

Konzessionen:

Kontrollbewilligung: K-00025

Verbandsmitglied:

VSEK

Electro Suisse

ETG

Gewerbeverein